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Einfacher zum Wohnungseigentum

Erstmals können Energie-Genossen­schaften zur Produktion von umwelt­freundlichem Strom in Wohn­anlagen gegründet werden. Auch der Erwerb von Miet-Kauf-Wohnungen soll attraktiver werden.

Mann schiebt Sofa in Wohnzimmer.
istock/monkeybusinessimages

Äußerst zufrieden mit dem neuen Regierungsprogramm im Bereich Wohnen zeigt sich Christian Struber, Bundesobmann der ARGE Eigenheim und Geschäftsführer der Salzburg Wohnbau: „Die neue Bundesregierung bekennt sich verstärkt zur Gemeinnützigkeit und fördert intensiv die Eigentumsbildung, für die wir schon so lange kämpfen. Das löst eine willkommene Dynamik aus. Damit wird es künftig auch für junge Menschen leichter, Eigentum zu erwerben. Das gibt Sicherheit und beugt Altersarmut vor.“

So soll der Erwerb von Miet-Kauf-Wohnungen attraktiver werden. Neben dem Sofortkauf und dem Mietkaufmodell mit Kaufoption wird es via Ansparmodell in Zukunft eine dritte Möglichkeit zum Wohnungserwerb geben. Zudem soll die Kreditvergabe beim Miet-Kauf-Modell konditionsfreundlich optimiert werden. Erfreulich sei auch, dass die Einnahmen und Rückflüsse der Wohnbauförderung wieder fürs Wohnen zweckgewidmet werden. Damit könne man mehr sozialen Wohnraum schaffen und die Preisspirale vor allem in Ballungszentren dämpfen, schreibt die ARGE Eigenheim, die auch den Fokus auf die Ökologisierung bei Neubauten und Sanierungen begrüßt. 

Gründung von Energie-Genossenschaften ist wichtiger Meilenstein

Erstmals wird es durch das neue Regierungsprogramm möglich, eigene Energie-Genossenschaften zur Produktion und Lieferung von Strom in einer Wohnanlage oder einem Wohnhaus zu gründen. Das sei ein absoluter Meilenstein am Weg hin zum energieautarken Wohnen. Damit kann der meist mittels Photovoltaikanlagen produzierte Strom in den Wohnanlagen direkt genutzt und verbraucht werden. Das bedeutet neben einer umweltfreundlichen Energieerzeugung vor allem eine sinnvolle Kostenersparnis für die Bewohner. Auch ein Ausstieg aus den fossilen Brennstoffen wird angepeilt. Bereits ab 2020 soll im Neubau gänzlich auf Öl und Kohle sowie ab 2025 auf Gas verzichtet werden. Bestehende Heizkessel gilt es je nach Alter bis spätestens 2035 auszutauschen. 

Erhöhte Wohnbauförderung bei Nachverdichtung

Weitere Pluspunkte des Programms sind die verfassungsrechtliche Absicherung von Baulandsicherungsmodellen, die Erhöhung der Wohnbauförderung bei Nachverdichtung, die Attraktivierung des Baurechts und die Verpflichtung für Unternehmen, die mehrheitlich im öffentlichen Besitz sind, vorhandene Baulandflächen für den geförderten Wohnbau zur Verfügung zu stellen. Um eine rasche und einfache Abwicklung von Wohnungskäufen zu ermöglichen, soll künftig die Digitalisierung im Grundbuchsbereich vorangetrieben werden.

Mann schiebt Sofa in Wohnzimmer.
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