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Was steht im Mietvertrag

Was Mieter dürfen und welche Rechte und Pflichten sie haben, steht im Mietvertrag. Manches Vertragswerk ist aber nicht sonderlich vorteilhaft für die Mieter.

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Typo Gretel / Photocase

Was steht im Mietvertrag?

Grundsätzlich wird im Mietvertrag das Mietverhältnis zwischen Mieter und Vermieter geregelt. Es stehen folgende Punkte im Mietvertrag:

Die Namen von Mieter und Vermieter

Mietgegenstand und Ausstattung

  • Beschreibung der Wohnung
  • Erklärung, dass die Wohnung in gutem Zustand ist – wenn das nicht stimmt, dann nicht unterschreiben!

Vertragsdauer/Beendigung des Mietverhältnisses :

  • Unbefristeter Mietvertag: Mietdauer ohne zeitliche Begrenzung
  • Befristeter Mietvertrag: Mietdauer mit zeitlicher Begrenzung (z.B. für 3 Jahre)
  • Form der Kündigung: schriftlich
  • Kündigungsfrist: Die Zeit, in der Mieter/die Mieterin nach der Kündigung noch in der Wohnung bleiben kann (und Miete zahlen muss): 1-3 Monate
  • Die Kündigung muss meist zum Monatsende eingereicht werden.
  • Ist im Mietvertrag die Mindestmietdauer angeführt (meist 1 Jahr) darf der Mieter / die Mieterin in dieser Zeit die Wohnung nicht kündigen

Verlässt der Mieter/die Mieterin die Wohnung vor Ende der Kündigungsfrist/Mindestmietdauer, muss er/sie die Miete bis zum Ende der Kündigungsfrist/Mindestmietdauer bezahlen.

Mietzins/Kosten

Höhe von Miete und Betriebskosten und die Fälligkeit der Miete (z.B. am Monatsanfang)

Hauptmiete/ Untermiete

Achten Sie bei Ihrem Mietvertrag, das Sie als Hauptmieter/Hauptmieterin eingetragen sind, falls Sie als Untermieter/Untermieterin eingetragen sind, unterschreiben Sie besser nicht. Sie können dann Ihre Mietrechte nicht geltend machen.

Weitere Vereinbarungen/Sonstiges

Hier werden weitere Regeln festgelegt die dem Vermieter/der Vermieterin wichtig sind.

  • Haushaltsversicherung: der Mieter muss eine Haushaltsversicherung abschließen
  • Hausordnung
  • Inventarliste – eine Liste von Gegenständen die zur Wohnung gehören
  • Höhe der Kaution
  • Reinigungspflichten – z.B. im Gang oder in Gemeinschaftsräumen
  • Zustand der Wohnung beim Auszug: weiß ausgemalt …
  • Pflicht die Wohnung gut zu erhalten: hier wird genau festgelegt für welche Reparaturen der Vermieter zuständig ist und für welche der Mieter
  • Für Umbauarbeiten braucht der Mieter die schriftliche Genehmigung vom Vermieter
  • Mieter/Mieterinnen müssen Strom und Gas selbständig anmelden
  • Vermeidung von Schimmel

Verbot der Untermiete

Das bedeutet, dass Sie die Wohnung nicht an jemand anderen weiter vermieten dürfen.

Formgebote legen fest…

  • wie Sie alle Informationen vom Vermieter bekommen,
  • wie Sie im Vertrag etwas ändern können (meist nur schriftlich),
  • wer Ihnen etwas erlauben oder verbieten darf.

Hier wird auch festgelegt, dass alle Vereinbarungen, die der Vermieter früher mit dem Mieter getroffen hat, aber jetzt nicht mehr im Mietvertrag stehen, nicht mehr gültig sind.

Unseriöse Mietverträge und Vermieter/Vermieterinnen

Wie kann man sich schützen?

Mietvertrag/Wohnungsbesichtigung :

  • Unterschreiben Sie den Mietvertrag erst, wenn Sie sicher wissen, dass Sie die Wohnung nehmen.
  • Lesen Sie den Mietvertrag aufmerksam durch. Wenn Sie ihn nicht verstehen, bitten Sie um eine Kopie und lesen ihn gemeinsam mit einer Person, die den Inhalt erklären/übersetzen kann.
  • Akzeptieren Sie das Wort „Untermiete“ nicht in Ihrem Mietvertrag – lassen Sie sich als „Hauptmieter“ eintragen!
  • Wenn Sie den Mietvertrag unterschrieben haben, dann behalten Sie ein unterschriebenes Exemplar bei sich! Sonst kann der Vermieter/die Vermieterin später Änderungen einfügen.
  • Achten Sie bei der Besichtigung besonders auf den Zustand der Wände, der Fenster, Toilette/Bad, Küche. Falls es Beschädigungen in der Wohnung gibt, machen Sie Fotos davon und halten Sie die Schäden schriftlich fest.
  • Wenn Sie den Mietvertrag unterschreiben, bestätigen Sie damit, dass die Wohnung in gutem Zustand ist und verpflichten sich damit, die Wohnung in einem guten Zustand zurück zu geben. Wenn die Wohnung in Wirklichkeit in schlechtem Zustand ist, bedeutet das, dass Sie die Schäden reparieren müssen (mit dem Vermieter besprechen ob er etwas bezahlt und alles schriftlich festhalten).
  • Sammeln Sie die Zahlungsbelege der Miete, damit Sie jederzeit beweisen können, wann Sie die Miete bezahlt haben.
  • Sammeln Sie alle Rechnungen von allen Arbeiten, die Sie gemacht haben (z.B. Rechnung von Farbe fürs Ausmalen).

Probleme mit dem Vermieter/ der Vermieterin oder dem Mietvertrag?

Wo gehe ich hin?

Mieterschutzverband Niederösterreich

Heßstraße 4 (im Hof rechts), 3100 St. Pölten

Tel. 02742/ 353 478

Machen Sie telefonisch einen Termin aus und klären Sie die Kosten.

Mietrechtsberatung der AK Niederösterreich

Telefon: +43 5 7171 23000

Email: konsumentenberatung@aknoe.at

keine persönliche Beratung

Wohnungssicherung NÖ MittWOHNENe, VEREIN

Kerensstraße 14/3, 3100 St. Pölten

Tel.: 02742/ 355 934

Nach Terminvereinbarung

Mietervereinigung Niederösterreich

Niederösterreichring 1a, 3100 St. Pölten

Tel.: 02742/22 55 333

E-Mail: niederoesterreich@mietervereinigung.at

Der Mietvertrag ist unterschrieben

Was sind die nächsten Schritte?

Meldezettel

  • Meldezettel ausfüllen und vom Vermieter unterschreiben lassen
  • Zum Meldeamt (Gemeindeamt/Magistrat) bringen

Strom und Heizung anmelden

  • Mieter müssen selbst Strom und Gas anmelden
  • Lesen Sie den Zählerstand von Gas und Strom ab
  • Fragen Sie den Vermieter, wo Sie Strom und Gas anmelden müssen
  • Rufen Sie dort an und geben Sie den Zählerstand durch

GIS

Ein Fernseher oder Radio muss bei der GIS angemeldet werden

  • Anmeldeformulare gibt es bei der Post, am Gemeindeamt
  • Wenn Sie Mindestsicherung (Sozialhilfe) beziehen oder wenig Einkommen haben, können Sie einen Antrag auf Befreiung von der Gebühr stellen. Auch diesen bekommen Sie bei der Post.

Satelliten

Ein Satellit kann nur montiert werden, wenn der Vermieter zustimmt (schriftlich)!

Postfachschlüssel

Jeder Mieter bekommt einen Schlüssel für ein Postfach, das zu seiner Wohnung gehört. Meist wird er vom Vermieter übergeben. Falls nicht, können Sie ihn bei der Post abholen.

Nachsendeauftrag

  • Bei der Post kann man einen „Nachsendeauftrag“ einrichten. Wenn jemand einen Brief an die alte Adresse schickt, dann kommt die Post automatisch an die neue Adresse.
  • Kosten 2017: ca. € 11,90 (Inland)  für 3 Monate

Neue Adresse bekannt geben

  • An alle wichtigen Behörden, mit denen Sie zu tun haben: Finanzamt, Gebietskrankenkasse, AMS, Sozialabteilung, Landesregierung, GIS…
  • Arbeitgeber
  • Bank
  • Bei Ratenzahlungen: an die Gläubiger (Firma, Inkasso, Anwalt…)
  • Versicherungen