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Tipps für die Wohnungssuche

Eine neue Wohnung zu suchen ist immer eine weitreichende Entscheidung. Die Größe soll passen, die Kosten leistbar sein und die Lage zur Lebens- und Arbeitssituation passen.

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Foto: Silviarita_Pixabay

Welche Art von Wohnungen gibt es?

1. Private Mietwohnungen
Die häufigste Form sind Mietwohnungen. Vermietet werden sie von einer Privatperson oder einer Hausverwaltung. Fast immer müssen Mieter eine Kaution (3-6 Monatsmieten) bezahlen, die sie zurückbekommen, wenn sie die Wohnung im gleichen Zustand wie bei der Anmietung verlassen.

Wohnungssuche im Internet :
www.immobazar.at
www.immodirekt.at 
www.immobilien.net 
www.willhaben.at
www.flohmarkt.at
www.kurier.at/immomedia
http://derstandard.at/immobiliensuche
www.freeimmo.at

Achtung: Wenn Sie einen Makler als Alleinvermittler beauftragen, binden Sie sich für die Dauer des Alleinvermittlungs-Auftrages an diesen einen Makler und können nicht zu einem anderen wechseln oder die Angebote von mehreren Maklern nutzen.

2. Gemeindewohnungen
Vermietet werden sie von der Gemeinde. Da viele Familien in einer Gemeindewohnung leben möchten bestehen oft lange Wartelisten. Die Mietverträge sind unbefristet.

Ansprechpartner:
Immobilien St. Pölten GesmbH & Co KG
Gewerkschaftsplatz 2, 3100 St. Pölten
Tel.: +43 2742 333-5100
Web: www.immobilien-stpoelten.at

3. Genossenschaftswohnungen
Vermietet werden sie von einer Wohnbaugenossenschaft. Statt der Kaution muss ein Baukostenanteil bzw. ein Finanzierungsbeitrag bezahlt werden (ca. 1.000 – 30.000 Euro).

Dieses Geld bekommt man teilweise wieder zurück, wenn man auszieht (je länger man dort wohnt, desto weniger). Bei manchen Genossenschaftswohnungen besteht eine Kaufmöglichkeit nach mehr als 10 Jahren Miete. 
Am besten rufen Sie direkt die Wohngenossenschaft an und vereinbaren einen Beratungstermin. Hier bekommen sie Informationen über Kosten und freie Wohnungen. Sie können sich auch auf eine Warteliste setzen lassen.
Die Mietverträge sind unbefristet.

Hier finden Sie  die Wohngenossenschaften:
www.noe-wohnservice.at/services;groups

Die größten in St. Pölten sind:

Allgemeine gemeinnützige Wohnungsgenossenschaft St. Pölten
Josefstraße 70-72, 3100 St. Pölten
Telefon: 02742/77288-0
Internet: www.wohnungsgen.at

Alpenland
Siegfried Ludwig-Platz 1, 3100 St. Pölten
Telefon: 02742/204 -0
Internet: www.alpenland.ag

WET gemeinnützige WohnbaugesmbH
Mühlweg 1, 3100 St. Pölten
Tel: 02742/353248
Internet: www.wet.at

Kosten einer Mietwohnung

Einmalige Kosten:

Kaution

Höhe: 3 bis max. 6 Monatsmieten
Die Kaution bekommen Sie nach Ende des Mietverhältnisses zurück, wenn Sie
1.  die Wohnung in einem guten Zustand zurückgeben (siehe Mietvertrag)
2.  alle Mieten bezahlt haben und die Kündigungsfrist (siehe Mietvertrag) einhalten.

Berechnung:

  • bei unbefristeten Mietverträgen: 1 Prozent der Summe des dreifachen Jahresbruttomietzinses (das ist 1 Prozent des 36-fachen monatlichen Mietzinses)
  • bei befristeten Mietverträgen: 1 Prozent des Mietzinses der gesamten Vertragsdauer, höchstens aber 1 Prozent des 36-fachen monatlichen Mietzinses

Ablöse

Für Einrichtungsgegenstände in der Wohnung (z.B. Küche) wird manchmal Geld verlangt. Über diesen Preis kann man verhandeln. Sobald der Betrag im Mietvertrag feststeht, muss man ihn bezahlen.

Provision

Wenn ein Makler/eine Maklerin vom Immobilienbüro eine Wohnung vermittelt, bekommt er/sie dafür eine „Provision“. In der Regel muss die Mieterin/der Mieter die Maklerprovision zahlen. Höchstbeiträge für Provisionszahlungen.

  • Befristung bis drei Jahre:  1 x Bruttomiete + 20 Prozent USt.
  • Befristung über drei Jahre und unbefristete Mietverträge:  2 x Bruttomiete + 20 Prozent USt.

Hier finden Sie einen Provisionsrechner: http://maklerprovision.arbeiterkammer.at/

Manchmal kann man über die Höhe verhandeln oder Ratenzahlungen vereinbaren.

Mietanbot/Verkaufsanbot

Manchmal wollen Immobilienbüros, dass man ein Mietanbot unterschreibt. Wenn man das unterschreibt, verpflichtet man sich aber dazu, die Wohnung zu nehmen! Wenn Sie entscheiden, dass Sie die Wohnung doch nicht wollen, dann müssen Sie die Provision trotzdem zahlen.

Vertragserrichtungsgebühren

Diese Gebühren muss man bezahlen, wenn Rechtsanwälte den Mietvertrag schreiben. Fragen Sie vorher nach, ob das verlangt wird und klären Sie den Preis. Das kann € 300,-- bis € 400,-- ausmachen.

Erste Monatsmiete

Beim Abschluss des Mietvertrags wird auch die erste Monatsmiete im Voraus bezahlt.

Regelmäßige Kosten

Monatsmiete (MM)

Betriebskosten (BK): Das sind Kosten wie Wasser– und Kanalgebühren, Müllgebühr, …..
Strom und Gas sind keine Betriebskosten sondern fallen zusätzlich an!

Strom- und Heizungskosten

Haushaltsversicherung
Sie sollten unbedingt eine Haushaltsversicherung abschließen, um gegen Schäden durch Feuer, Wasser, Sturm oder Einbruch versichert zu sein! Die Kosten hängen vom Wert des Inventars (Möbel, Küche, TV,…) ab. Die Versicherung kostet ab 120,- Euro pro Jahr aufwärts und wird meist halbjährlich oder jährlich verrechnet.
Wenn Schäden durch Feuer, Wasser, Sturm und Einbruch entstehen, melden Sie das der Versicherung. Die Versicherung entscheidet, wie viel Geld Sie für die Reparatur bekommen.
Die Haushaltsversicherung inkludiert oft auch eine Haftpflichtversicherung, d.h. wenn Sie aus Versehen etwas beschädigen, übernimmt die Versicherung die Kosten der Reparatur. Genauere Informationen sind abhängig von der Versicherung und Ihrer Wohnung – fragen Sie bei Ihrer Versicherung nach.

Wohnungsförderungen

Wohnzuschuss/Wohnbeihilfe (NÖ Landesregierung)
Ein finanzieller Zuschuss zur Miete von der Landesregierung, welcher für ein Jahr gewährt wird.

  • Für Mieter und Mieterinnen von „geförderten Wohnungen“ (besonders von Genossenschaftswohnungen). Fragen Sie Ihren Vermieter/Ihre Vermieterin, ob Ihre Wohnung gefördert ist.
  • Der Wohnzuschuss/die Wohnbeihilfe wird von der Mindestsicherung (Sozialhilfe) abgezogen!

Antrag: Amt der NÖ Landesregierung
Abteilung Wohnungsförderung
Landhausplatz 1/Haus 7A , 3109 St. Pölten

Eine Auflistung von geförderten Wohnungen, die zu vergeben sind, finden Sie unter:
www.noe-wohnservice.at.

Heizkostenzuschuss (Niederösterreichische Landesregierung)

Für Personen mit geringem Einkommen gibt es für den Winter einen Heizkostenzuschuss des Landes NÖ. BezieherInnen der Mindestsicherung brauchen keinen Antrag auf Heizkostenzuschuss stellen, weil Sie über die Mindestsicherung den Heizkostenzuschuss automatisch erhalten.

Antrag: Gemeindeamt/Magistrat

Mietzinsbeihilfe (Finanzamt)

Diese Beihilfe wird sehr selten gewährt. Personen in Österreich, die Lohnsteuer bezahlen und ein sehr geringes Einkommen haben, können sie beantragen. Sie wird nur ausbezahlt, wenn sich die Miete wegen Sanierungsarbeiten stark erhöht.

Antrag: Finanzamt

Wichtige Begriffe in Wohnungsinseraten