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EU kritisiert Standort-Entwicklungsgesetz

Ein geleaktes Schreiben zeigt: Die Europäische Kommission betrachtet das Standort-Entwicklungsgesetz als rechtswidrig. Die Aufhebung ist geboten.

Es wurde ein Schreiben der EU-Kommission an die Republik Österreich publik, in dem aus rechtlichen Gründen das Ende 2018 beschlossene so genannte „Standort-Entwicklungsgesetz“ schwer kritisiert wird. Als nächste Schritte drohen Mahnschreiben sowie eine Klage beim Europäischen Gerichtshof auf Aufhebung des Gesetzes.

Umweltschutzorganisationen lehnen das Gesetz aus inhaltlichen, rechtlichen und demokratiepolitischen Gründen ab. Besonders die „Genehmigungspflicht“ der Behörde nach zwölf Monaten für Projekte, wenn diese nicht eindeutig abzuweisen sind, könne durch Verzögerungen auf Seiten der Antragsteller zu unzulässigem Druck auf Behörden bei noch gar nicht entscheidungsreifen Projekten führen.

Keine Beschleunigung der Verfahren sondern Verzögerung durch Rechtsunsicherheit

Dabei gehe das Gesetz auch inhaltlich an den wahren Ursachen für lange Genehmigungsverfahren vorbei. Die Übertragung eines nicht abgeschlossenen Verfahrens an das Bundesverwaltungsgericht nach 12 Monaten führe zur Neuaufnahme des Verfahrens an einer bereits jetzt stark überlasteten Instanz ohne Sachverständigenapparat. „Wenn tatsächlich die Ursachen für lange Verfahren behoben werden sollen, stehen bessere und rechtskonforme Maßnahmen zur Verfügung: Ressourcenausstattung von Behörden und Sachverständigen oder eine Reform des Vorverfahrens mit Unterstützung der Projektwerber, so dass nicht länger unvollständige Unterlagen seitens der Projektwerber Verfahren verzögern,“ führt GLOBAL 2000 aus.