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Legal biken

In Österreich darf zwar der Wald von allen betreten werden, für das Biken gelten allerdings strenge Verbote. Es ist nur auf dafür ausgewiesenen Wegen erlaubt. Bergradler sind auf einem Großteil der Wege und Forststraßen in den Bergen illegal unterwegs.

biken
Foto: upmove upmove

In unseren Nachbarländern umfasst das ‘Betretungsrecht des Waldes’ auch das ‘Befahren von dafür geeigneten Wegen mit Fahrzeugen ohne Motorkraft auf eigene Gefahr’. Dort ist der Trend als Breitensport erkannt worden, auch deshalb, weil Mountainbiken ein Wirtschaftsfaktor ist. In Österreich setzen nun auch immer mehr Regionen Regeln zum Miteinander von Wanderern und Bergradlern um. 

Schladming ist eine Region, die Mountainbiker offensiv als Gäste umwirbt. Diese kommen in der Annahme, willkommen zu sein und sich nicht um den Schilderwald im Steirerwald kümmern zu müssen. Doch so einfach ist das nicht. Das Radeln ist nur auf ausgewiesenen Wegen erlaubt. Deshalb werden urlaubende Mountainbiker auch immer wieder angehalten, angezeigt und mit Besitzstörungsklagen bedroht.

Das Forstschutzorgan wendet dabei äußerst fragwürdige Methoden an:

  • beobachten/fotografieren beim Passieren des Fahrverbots,
  • Anhaltung und Amtshandlung aber erst weit oben am Berg
  • die Radler sind dann schon müde und müssen unter Beobachtung dann ins Tal schieben.

Die Initiative „Legal Biken“ – hinter der mittlerweile mehr als 24.000 Mitglieder stehen - setzt sich für eine Freigabe von Forststraßen und Wegen ein - analog zum Wegerecht für Wanderer - mit klaren Richtlinien für ein Nebeneinander von Natur, Wanderern, Radsportlern, Jägern und Förstern: Ohne Haftung für den Wegehalter oder Grundeigentümer. Das ist ein wichtiger Punkt, gerade in Zeiten von Trockenheits- und Borkenkäferschäden. Wer haftet, wenn ein kranker Baum fällt oder als Barriere über dem Weg liegt? Das Beispiel Bayern zeigt, dass die Haftungsfreiheit gesetzlich ganz einfach geregelt werden kann.

Biker bitte unbedingt auf Wegen bleiben!

Für Biker gilt: Bitte unbedingt auf den Wegen bleiben und nicht wild durch den Wald oder gar durch Jungwälder radeln. Damit werden die kleinen Pflanzen ruiniert und der Boden wird verdichtet. Es kan nichts mehr nachwachsen. Bitte um Respekt gegenüber der Natur.

Muckenkogel Lilienfeld: Wegebenützung für Radfahrer beschlossen

Nach wochenlangen, zähen Verhandlungen kam es am 19. Jänner zu einer Lösung zwischen Gemeinde, Stift und Jagdpächter im Streit um die legale Wegebenützung für Radfahrer am Muckenkogel.  Bürgermeister Herbert Schrittwieser: "Ab Frühjahr 2015 wird es eine offizielle, legale Mountainbikestrecke auf den Muckenkogel geben."

Jagdpächter Rudolf Gürtler verzichtet auf die bisherige Form der Jagdpacht und ist bereit, seinen Vertrag mit dem Stift Lilienfeld zu ändern. Die Entscheidung über die Genehmigung von Mountainbike-Strecken soll damit vom Stift alleine getroffen werden können. Seitens des Stiftes wurde dem Bürgermeister zugesagt, dass ab dem Frühjahr 2015 die Forststraße vom Grünen Tor, also die Hauptroute bergwärts zur Lilienfelder-Hütte, zur Klosteralm, zur Bergstation und über den Kamm zur Hinteralm, befahren werden darf. Die Freigabe der Strecke erfolgt nach den Regeln des Mountainbike-Fair-Plays in Niederösterreich. Das Land hat eine entsprechende Haftplichtversicherung für MTB-Strecken abgeschlossen. Die Beschilderung wird von der Gemeinde mit dem Biker Fairplay Niederösterreich umgesetzt.

"Mit den Grundbesitzern Steigenberger und Hoffmann sind von der Gemeinde noch die notwendigen Freigabegespräche für ein Teilstück zur Hinteralm zu führen", erklärt der Ortschef.