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"Ich brauche keine Banken"

Die Finanzmarktaufsicht (FMA) nimmt nach mehreren Anzeigen alternative Finanzierungen unter die Lupe. Betroffen sind Beteiligungsprojekte für Solarstromanlagen ebenso wie Hilfsorganisationen und Unternehmen. GEA-Gründer Heini Staudinger sieht durch die Prüfung seine Geschäfte bedroht und wehrt sich: Es sei ein Bürgerrecht, sich Wege der Finanzierung abseits der Banken zu suchen.

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Heini Staudinger kämpft für sein Geschäftsmodell. Foto: GEA Heini Staudinger kämpft für sein Geschäftsmodell. Foto: GEA

Heini Staudinger ist vom Scheitel bis zur Sohle ein Öko-Unternehmer und ein Kämpfer für die Region. Seine Waldviertler Schuhe sind Kult, seine GEA-Möbel bekannt für klaren Stil und Qualität. Mit einer Regionalwährung wirkt er der Abwanderung des Geldes aus dem Waldviertel entgegen, bei der Finanzierung seines Geschäftes meidet er die Banken und setzt auf die Unterstützung von Freunden, Verwandten und Kunden.

Das Unternehmen in Schrems wächst stetig und gibt heute alleine im Waldviertel 130 Menschen Arbeit. Solche Erfolgsgeschichten sind in wirtschaftlich schwierigen Zeiten rar. Dass Staudinger für dieses Wachstum kein Geld von Banken brauchte und auch keines haben will verdanke er paradoxerweise einem Bankberater, der ihm 1999 trotz bestens laufender Geschäfte den Kreditrahmen drastisch herabsenkte. „Bankenunabhängig werden“ war fortan seine Devise. Staudinger: „Vier Jahre später, im Jahr 2003, war mein Unternehmen schuldenfrei. Darin sah ich ein Zeichen höchster Bonität und lud Freunde, Verwandte und Kunden ein, Geld in meine Firma einzulegen. Die Anteile lagen anfangs zwischen 3.000 und 50.000, später auch bei 100.000 Euro. Die Verzinsung liegt etwa in der Höhe üblicher Kreditzinsen.“

So kamen im GEA-Sparverein knapp drei Millionen Euro zusammen, die Staudinger in die Weiterentwicklung der Waldviertler Werkstätten investierte. An Sicherheiten legt er sein Warenlager im Wert von mehr als 4 Millionen Euro (nach eigenen Angaben) und die beiden Firmengebäude in die Waagschale.

Finanzmarktaufsicht prüft

Das alles passte wohl demjenigen nicht, der Staudinger vor knapp einem Jahr bei der FMA anzeigte. Es bestehe Verdacht, dass das Bankgesetz verletzt werde. Hintergrund: Wer sich von mehr als einer Person gewerbsmäßig Geld borgt, macht Bankgeschäfte und dafür ist eine Konzession erforderlich. Staudinger: „Es war mir nicht möglich, von der FMA zu erfahren, wer mich angezeigt hat.“

Am 28. Juni 2012 forderte die FMA von Staudinger die Unterlassung der gewerblichen Entgegennahme fremder Gelder als Einlage sowie die Unterlassung des weiteren Haltens der bereits entgegen genommenen fremden Gelder und die Vorlage entsprechender, aussagekräftiger Unterlagen.

Staudinger: „Dem sind wir nicht nachgekommen. Ich denke nicht im Traum daran, mir mein Modell zerschlagen zu lassen. Während wir mit der Unterstützung unserer Kundinnen und Kunden genau das erreicht haben, was unsere Gesellschaft erstrebt, wie Arbeitsplätze und Energiewende, haben die Banken unter der Aufsicht der FMA Milliarden verzockt und versenkt.“

„Als Behörde ist die FMA verpflichtet, zu ermitteln, wenn uns ein Verdacht nahegebracht wird“, erläutert Klaus Grubelnik, Mediensprecher der FMA. „Es wurde ein Ermittlungsverfahren eingeleitet, das erst am Anfang steht. Zum jetzigen Zeitpunkt steht noch gar nicht fest, ob es einen Gesetzesverstoß gibt oder wie der Gesetzesverstoß konkret aussieht. Das wird sich erst nach Prüfung zeigen.“

Problematisch sei jedenfalls die Bezeichnung „GEA-Sparverein“. Grubelnik: „Laut Vereinsregister gibt es keinen GEA-Sparverein.“ Das Geschäft sei ein Einlagengeschäft, das von einem gewinnorientierten Unternehmen getätigt werde und unterliege daher den normalen Wirtschaftsgesetzen. Staudinger dazu: „In unserem Fall ist das Wort Sparverein einfach ein Spitzname. Gerne bin ich dazu bereit, an einem runden Tisch mitzuwirken, wie solche Sparvereine in ihrer Einfachheit organisiert werden sollen und welche Auflagen sie erfüllen müssen.“

Wie sieht eine gesetzeskonforme Lösung aus?

Grubelnik: „Das Unternehmen müsste die eingezahlten Beträge seiner Unterstützer als Anleihe auflegen. Wendet man sich an weniger als 150 Anleger, ist kein Wertpapierprospekt nötig. Jedoch müssen geprüfte Bilanzen vorgelegt werden. Ab 150 Anlegern muss ein Prospekt aufgelegt werden, der von einem geeigneten Kontrolleur zu prüfen ist. Die Kosten für die Prüfung durch einen Wirtschaftsprüfer belaufen sich auf etwa 30.000 Euro.“ Staudinger hingegen schätzt, dass für die von der FMA vorgeschlagene Lösung Kosten in Höhe von 100.000 bis 300.000 Euro anfallen würden.

Sonnenkraftwerk mit Warengutscheinen finanziert

Ein weiteres Projekt startete Staudinger zur Finanzierung der Photovoltaikanlage. Knapp 2.500 Personen haben insgesamt eine Million Euro eingezahlt. Die Stückelung lag bei 200 Euro-Portionen, wofür die Einzahler Warengutscheine im Wert von jeweils 330 Euro erhalten. Ausgegeben werden die Gutscheine in 30-Euro-Tranchen über zehn Jahre. Mittlerweile ist damit das bislang größte Sonnenkraftwerk des Waldviertels in Betrieb und liefert doppelt so viel Energie, wie GEA braucht.

Die Finanzierung der Photovoltaikanlage in dieser Form gilt nicht als Bankgeschäft und auch nicht als Photovoltaik-Beteiligungsverfahren. Es handelt sich um einen ganz normalen Kauf von Warengutscheinen, der rechtlich unbedenklich ist. Auch manche Bio-Bauernhöfe arbeiten nach diesem Prinzip. Als Darlehen gilt, wenn man Geld hingibt und Anspruch darauf erhebt, Geld zurückzubekommen

Auch Hilfsorganisation angezeigt

Heini Staudinger ist nicht der einzige, der zur Zeit von der Finanzmarktaufsicht unter die Lupe genommen wird. So wurde unter anderem auch das Hilfswerk Jugend Eine Welt bei der FMA angezeigt und geprüft. Seit 9. November 2012 ist nun klar, dass zinsenlose Darlehen an Jugend Eine Welt, mit deren Hilfe Projekten der Entwicklungszusammenarbeit und Katastrophenhilfe finanziert wurden, nicht als "verbotenes Einlagegeschäft" gelten und weiterhin möglich sind. „Wir sind froh, dass uns unsere Unterstützer weiterhin mit zinsenlosen Darlehen helfen können“, erklärt Reinhard Heiserer, Geschäftsführer von Jugend Eine Welt: „Diese Zusage von Seiten der FMA haben wir nun schriftlich. Lediglich eine Anpassung der Verträge war notwendig.“

FMA-Sprecher Grubelnik dazu: „Das Hilfswerk Jugend Eine Welt ist kein gewinnorientiertes Unternehmen sondern ein gemeinnütziger Verein. Wir haben hier keine Probleme gesehen.“ Sollte sich nach Prüfung eines Sachverhalts zeigen, dass eine Gesetzesverletzung vorliegt, versuche die FMA, eine ordentliche und kostengünstige Lösung mit den Betroffenen zu finden.“

Nicht legal aber legitim

Heini Staudinger hat in den letzten Wochen viele Solidaritätsbekundungen erhalten: „Ein Briefschreiber meinte, dass das Vorgehen mit unserem GEA-Sparverein zwar nicht legal sei, aber legitim sei es sehr wohl. Es muss ein Bürgerrecht sein, dass sich Menschen selber organisieren. In solchen Zeiten, wo so vieles wankt, erst recht.“ Nun hofft Staudinger auf Hilfe von der Politik und auf eine Gesetzesänderung, die seinen Finanzierungen einen rechtskonformen Rahmen geben. Unterstützung ist ihm von vielen Seiten sicher. Das zeigte auch das rege Interesse an der Podiumsdiskussion "Wir sind das Volk - Bürgerrecht statt Bankenrecht", zu der Staudinger am 14. November nach Schrems lud.

Weitere Informationen: www.w4tler.at

Autorin: Annemarie Herzog

Zum Weiterlesen: Stellungnahme ATTAC