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Flughafen Wien: Klimaschutz vor dritter Piste

Das Bundesverwaltungsgericht ent­scheidet gegen den Bau der dritten Flughafenpiste. Das richtungs­weisen­de Urteil zum Schutz des Klimas wird jedoch sehr kontrovers gesehen.

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Foto: Z2sam/Photocase.de christian kudler | chriskuddl / Photocase

Der Gerichtsentscheid zur dritten Flughafenpiste in Wien-Schwechat sorgt für Aufsehen. Das Bundesverwaltungsgericht gewichtete dabei das öffentliche Interesse an Klimaschutz höher als das öffentliche Interesse an einer verbesserten Flug-Infrastruktur in Ostösterreich.

„Die Entscheidung der Richter öffnet die Tür für eine nachhaltige Ausrichtung unserer Mobilität," freut sich Johannes Wahlmüller, Klimasprecher von GLOBAL 2000. Teile der Politik und der Wirtschaft sind jedoch nicht glücklich mit der Entscheidung.

Zunahme des Flugverkehrs kein Naturgesetz
In einem Factsheet analysiert GLOBAL 2000 das Gerichtsurteil und hinterfragt die Einschätzung des Gerichts, dass in Zukunft ein starkes Wachstum des Flugverkehrs zu erwarten sei. Denn in den letzten Jahren war ein Trend zu weniger Abflügen in Wien-Schwechat zu verzeichnen: Laut Statistik Austria gab es im Jahr 2008 rund 266.206 Flugbewegungen, im Jahr 2015 waren es 226.811, ein Rückgang um rund 40.000 Flugbewegungen. Allerdings erhöhte sich die Anzahl der Passagiere in diesem Zeitraum.

Es sei kein Naturgesetz, dass der Flugverkehr weiter wächst. Ein großer Teil der Flugverbindungen geht in Städte von Nachbarländern, zu denen auch direkte Bahnverbindungen bestehen. Diese nachhaltigen Mobilitätsformen müssen ausgebaut werden.

Verdrängung von Arbeitsplätzen bei der Bahn durch Flughafenausbau
Auch die Schaffung von Arbeitsplätzen wurde im Urteil diskutiert. Eine Bewertung hielten die Richter jedoch für unmöglich, weil die Gefahr besteht, dass Arbeitsplätze in anderen Transportzweigen verloren gehen.

Die Bahn steht in direkter Konkurrenz zu den Fluglinien und würde unter einem weiteren Ausbau des Flughafens leiden. Der Grund dafür ist vor allem steuerlicher Natur, denn beim Flugverkehr fallen keine Steuern für Kerosin an, es gibt keine Mehrwertsteuer auf Tickets und der Flughafen selbst ist von der Grundsteuer befreit. Diese Steuerprivilegien haben laut Berechnungen des WIFO einen Wert von jährlich mehr als 500 Millionen Euro und bescheren dem Flugverkehr einen ungerechtfertigten Wettbewerbsvorteil. Demgegenüber wurde vor einigen Jahren eine lächerlich geringe Ticketsteuer eingeführt. Wahlmüller: „Wir müssen die völlig absurden Steuerprivilegien für Fluglinien abschaffen und nicht auch noch die ohnehin geringfügige Ticketsteuer halbieren, wie es die Regierung kürzlich angekündigt hat. An den immer spärlicher werdenden Nachtzugverbindungen innerhalb Europas ist längst ersichtlich, dass durch diese fehlgeleiteten Anreize Arbeitsplätze bei der Bahn in Gefahr sind.“

Factsheet zum Entscheid des BVwG zur „dritten Piste“