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EU beschränkt Kräutermedizin

Kritiker wittern in der EU-Richtlinie THMPD einen Schlag der Pharmaindustrie gegen die Natur- und Kräutermedizin. Befürworter sehen die Chance für mehr Sicherheit für die Konsumenten.

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Johanniskraut. Pixabay

Die Europäische Richtlinie zur Verwendung traditioneller und pflanzlicher medizinischer Produkte schränkt den Verkauf von Naturprodukten in der EU stark ein. Nach einer Übergangsfrist ist THMPD (Traditional Herbal Medical Product Directive) mit April 2011 voll in Kraft getreten. Damit wurden Verkauf und Anwendung von Naturprodukten in der EU stark eingeschränkt.
 


Ziel der EU-Richtlinie ist die Vereinheitlichung des Zulassungsverfahrens für traditionelle Naturheilmittel.
Die Gesetzesinitiative sieht für jedes Heilmittel ein Zulassungsverfahren vor, in dessen Rahmen Tests und Studien über die Wirksamkeit einer Pflanze erstellt werden müssen. Als „Versuch der Pharmaindustrie, alles, was nicht synthetisch ist, aus dem Feld zu boxen“, sieht Helmut Olesko von der Akademie für Traditionelle Europäische Medizin, die THMPD-Richtlinie. Immer mehr Menschen kaufen heute statt Pillen lieber Naturheilmittel. „Die EU beschränkt die Möglichkeit, dass Kräuterprodukte mit Fantasienamen versehen werden, die alle möglichen Wirkungen vorspiegeln“, sagt Alexander Kottas-Heldenberg, Geschäftsführer des Teespezialisten Kottas Pharma.

Wie sich die neue Richtlinie auswirken wird, zeigt ein einfaches Beispiel:
Fencheltee, der sich gegen Blähungen bei Babys bewährt hat, wird nicht mehr als solcher in der Apotheke zu kaufen sein. Ausnahme: Die Packung ist mit der Aufschrift versehen: „Nicht geeignet für Kleinkinder“. Dies ist laut THMPD notwendig, da es keinen wissenschaftlichen Beleg über die Wirksamkeit von Fencheltee gibt. „Dafür wären aufwändige und teure Studien notwendig“, sagt Olesko. Jedoch erst mit dem eindeutigen Nachweis über die Wirkung von Fenchel kann die Zulassung für den Vertrieb als Tee für Babys beantragt werden.

„Pflanzen lassen sich nur schwer patentieren. Johanniskraut beispielsweise wirkt nicht bei jedem gleich“, sagt Olesko. Und Pflanze ist nicht gleich Pflanze, da sie unter verschiedenen Standortbedingungen unterschiedliche Qualitätsmerkmale aufweisen kann. Mit Inkrafttreten der THMPD sehen sich viele kleine Produzenten gezwungen, ihre Naturheilmittel etwa künftig als Lebensmittel zu vertreiben. Dies kann für den Konsumenten mit Qualitätseinbußen einhergehen. „Beim Tee, der als Lebensmittel verkauft wird, steht weniger der gesundheitliche Nutzen als vielmehr der Geschmack im Vordergrund“, so Olesko.

Im Sinne der THMPD gelten Heilpflanzen nur dann als traditionelle Heilmittel, wenn sie seit mindestens 30 Jahren, davon 15 Jahre in der EU, angewandt werden. Dieser Zusatz schlägt den Produkten der außereuropäischen Heilkunst wie der Traditionellen Chinesischen Medizin oder Ayurveda die Tür zur EU zu, kritisiert Mathias Schmidt von der Association of Natural Medicine in Europe (ANME). Mit Inkrafttreten der EU-Richtlinie wird ein großer Teil der traditionellen Naturheilmittel vom Markt verschwinden, sind sich ANME und Helmut Olesko einig.

Im Angebot von Kottas wird THMPD dagegen nichts ändern. Die Tees von Kottas wurden als traditionelle Heilmittel „vereinfacht zugelassen“. Dabei entfällt der Effektivitätsnachweis, stattdessen wird der Husten-Bronchialtee beispielsweise mit der sinngemäßen Aufschrift versehen: „Die Wirkung ergibt sich aus der langjährigen Erfahrung und ist wissenschaftlich nicht belegt“. Wer also künftig zu Naturheilmitteln greift, wird wohl mehr Vertrauen in die Kraft der Kräuter mitbringen müssen.
 

Autorin: Maria Zamut