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Entschuldung für Private verändert sich

Im Juli endet die 3-jährigen Entschuldung für viele Privatpersonen. Das birgt eine Reihe an Problemen, die oft Frauen treffen.

Eine ältere Frau mit bloden Haaren blickt in eine geöffnete leere Geldbörse.
Bild: Liga/Adobe KI

Warum Frauen bei der Entschuldungsdauer künftig oft Männern gegenüber im Nachteil sein werden? Ab Juli können unter den Privatpersonen nur noch Selbstständige die Möglichkeit der 3-jährigen Entschuldung nutzen. Frauen übernehmen überdurchschnittlich häufig eine Bürgschaft für den so tätigen Partner - und sind im Falle eines Konkurses daher benachteiligt.

Basis für die Berechnung ist ein reales Paar in der Schuldenberatung: Der Mann ist aus gesundheitlichen Gründen mit dem Unternehmen gescheitert und nun im Privatkonkurs. Seine Frau hat für ihn gebürgt und ist damit ebenfalls im Privatkonkurs. Bei derzeitiger Rechtslage werden beide zur gleichen Zeit wieder schuldenfrei sein. „Hätte dieses Paar nach dem 17. Juli den Privatkonkurs beantragt, würde die Frau zwei Jahre länger zurückzahlen müssen – obwohl es nicht einmal ihre Schulden sind.“, erklärt Clemens Mitterlehner von der Dachorganisation der Schuldenberatungen und ergänzt: „Weder ökonomisch noch gesellschaftlich bringt die geplante Verschärfung Vorteile. Im Gegenteil, Analysen der ASB Treuhandschaften zeigen, dass kürzere Verfahren aufgrund größerer Motivation mitunter höhere Rückzahlungsquoten erzielen.“

Eine kürzere Entschuldungsdauer ermöglicht eine schnellere Rückkehr ins Wirtschaftsleben und entlastet damit auch den Staat bei Unterstützungskosten und dem Aufkommen für gesundheitliche Folgewirkungen – denn Schulden machen nachweislich krank. „Niemand, wirklich niemand hat einen Nutzen davon, überschuldete Personen möglichst lange in ihrer prekären Lage zu halten.“, so Mitterlehner. „Das ist ein massiver Schlag gegen Personengruppen in einer akuten Notsituation. Dieses dauerstrapazierte Bild von Personen im unbeschwerten Kaufrausch, die ‚bestraft‘ werden müssten, entspricht nicht der Realität in den Schuldenberatungen.“

Gemeinsam gegen Überschuldung: Wissen als Schlüssel

Der verantwortungsvolle Umgang mit Geld ist eine Schlüsselkompetenz in unserer Gesellschaft. Die finanzielle Basisbildung hilft dabei, fundierte und selbstbestimmte Entscheidungen zu treffen und Überschuldung wirksam vorzubeugen.

„Es ist daher ein klares Ziel, allen Menschen – unabhängig von ihrer sozialen Lage – Zugang zu verständlicher und praxisnaher Finanzbildung zu ermöglichen. Im Rahmen der Finanzbildungsstrategie wird das BMASGPK die Schirmherrschaft für das Thema Überschuldung vorbeugen übernehmen“, sagt Konsument*innenschutz-Staatssekretärin Ulrike Königsberger-Ludwig.

Damit sollen bestehende Lücken in der Finanzbildung geschlossen werden, denn mangelnde Finanzkenntnisse zählen zu den wesentlichen Ursachen von Überschuldung.

„Mit der Entwicklung von Leitfäden für die finanzielle Basisbildung sowie klaren Wegweisern zu Unterstützungsangeboten setzen wir konkrete Maßnahmen, um Orientierung zu schaffen und frühzeitig gegenzusteuern. Unser Anspruch ist es, finanzielle Kompetenz nachhaltig zu stärken und soziale Teilhabe zu sichern. Denn – wer einen klaren Überblick über seine Einnahmen und insbesondere seine Ausgaben hat, kann das Risiko von Überschuldung langfristig senken und gewinnt nicht nur an Sicherheit, sondern auch an Handlungsspielraum“, betont Konsument*innenschutz-Staatssekretärin Ulrike Königsberger-Ludwig.

Jede dritte Person in der Schuldenberatung ohne Job

Schulden und Arbeitslosigkeit sind oft eng mitsammen verbunden. Mehr als ein Drittel (36,1 %) der Klientel der Schuldenberatungen ist arbeitslos. Arbeitslose Personen sind in der Schuldenberatung beinahe fünf Mal so häufig vertreten wie in der Gesamtbevölkerung (7,4 %). Seit Jahren sind Arbeitslosigkeit und Einkommensverlust der am häufigsten genannte Überschuldungsgrund. 2025 wurde er von 36,4 % der Klient*innen, die eine Erstberatung in der Schuldenberatung in Anspruch nahmen, angeführt.

Häufig ist der Verlust des Arbeitsplatzes der Eintritt in die Überschuldung und die Ursache dafür, dass Kredite, Miete und laufende Fixkosten nicht mehr bezahlt werden können. „Bei Arbeitslosigkeit stehen nur noch 55 % des Einkommens zur Verfügung.“, erklärt Mitterlehner. „Kein Wunder, dass damit viele in Zeiten explodierender Lebenskosten kein Auskommen mehr finden.“ Das durchschnittliche Arbeitslosengeld lag 2025 mit 1.351 Euro deutlich unter der Armutsgefährdungsschwelle von 1.806 Euro (Wert 2026) und noch stärker unter dem Referenzbudget für einen Ein-Personen-Haushalt von 1.878 Euro (Wert 2026). Mehr dazu im FactSheet hier.