Das Recht, frei zu fließen
Editorial von Michaela R. Reisinger
Liebe Leser*innen,
er hat das Recht zu fließen, biologisch vielfältig und frei von Umweltverschmutzung zu sein – und gerichtlich vertreten zu werden. Der Wye, ein 250 Kilometer langer Fluss, der in Wales entspringt und nördlich von Bristol ins Meer mündet, wurde kürzlich als „lebendiges Ökosystem“ mit eigenen Grundrechten anerkannt. Er ist damit nicht allein: Bereits 2016 wurde der Atrato in Kolumbien, 2017 der Whanganui in Neuseeland zur Rechtsperson erklärt. Seit 2019 gelten alle Flüsse in Bangladesch rechtlich als „Lebewesen“. Und Ecuador hat sogar die gesamten Rechte der Natur 2008 in der Verfassung verankert – jede Person kann unabhängig von der persönlichen Betroffenheit im Namen der Natur klagen.
Warum wählt man diesen Weg? Weil viele Schutzinstrumente eher die Auswirkungen auf uns Menschen oder einzelne Grenzwerte im Blick haben – obwohl große Teile des Wye beispielsweise unter Schutz standen, verschlechterte sich sein Zustand weiter. Statt nur Schutzobjekt zu sein, kann der Fluss durch seine Vertreter*innen nun aktiv juristisch handeln. Im Zentrum steht, wie es dem Ökosystem als Ganzes geht.
Dieser Perspektivenwechsel wäre auch bei uns spannend: Österreich hat in den vergangenen 30 Jahren rund 70 Prozent seiner Wirbeltierbestände (Amphibien, Fische, Säuger, Reptilien und Vögel) eingebüßt. Der Bestand fliegender Insekten soll um etwa 76 Prozent abgenommen haben. Ich kann mich kaum erinnern, wie die Welt vor dem Artensterben ausgesehen hat – für jede Generation entsteht ja ein neues „Normal“. Aber ich kann meine Balkonkisterln als Teil eines lebendigen Systems sehen und dieses damit mitgestalten.
Davon handelt diese Ausgabe: von den Perspektiven und Gemeinschaften, die es für Energiewende, Biodiversität, Ernährungssicherheit braucht, vom Ausprobieren und Genießen und von der Zukunft, die wir damit vorzeichnen.
HERZLICHST,
MICHAELA R. REISINGER
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