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Der Trick mit dem Gammelfleisch

Obwohl strenge Regeln und Herkunftsangaben gelten, kommt dennoch minderwertiges Fleisch in die EU. Welcher Trick steckt dahinter?

Hühnerbrüste.
Foto: Manfred Richter auf Pixabay

Minderwertiges Fleisch aus der Ukraine für die EU

Die gesetzlichen Vorgaben lauten: Bei verpacktem Fleisch muss die Herkunft – also Aufzucht und Schlachtung – verpflichtend angegeben sein. Für unverpacktes Fleisch, für Wurst und Fertiggerichte und in der Gastronomie sind keine Angaben vorgeschrieben.

Warum kommt dennoch minderwertiges Hühnerfleisch aus der Ukraine nach Österreich – wie zuletzt Anfang 2019? Die Großkonzerne wenden dazu einen einfachen Trick an, wie beispielsweise der ukrainische MHP-Konzern - einer der größten Geflügelkonzerne: Die Hühnerbrust ist das teuerste Stück vom Huhn, der Import in die EU ist streng begrenzt. Deshalb wird im Konzern einfach an der ausgelösten Hühnerbrust ein Knochen belassen. Dadurch gilt das Fleisch als minderwertig  und kann unbegrenzt importiert werden. So  wird es in die Slowakei und die Niederlande zu Partnerbetrieben transportiert, die einfach den Knochen entfernen. Nun gilt das Fleisch wieder als EU-Produkt und kann in der EU verkauft werden.

Für heimische Betriebe ist das ein großer Schaden. Sie müssen bessere Haltungsbedingungen einhalten und können dadurch nicht zu solchen Dumpingpreisen produzieren, wie beispielsweise die Ukraine. Das Nachbarland der Europäischen Union zählt zu den möglichen Beitrittskandidaten, produziert aber derzeit noch nach weniger strengen Standards.

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