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Was ist der Familienbonus Plus?

Was ist der Familienbonus? Um was handelt es sich bei dem Familienbonus überhaupt und wer kann ihn beantragen? Wie teile ich ihn zwischen den Eltern auf? All dies und mehr erfahren Sie in diesem Beitrag.

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Der Familienbonus Plus

Der Familienbonus Plus ist ein Steuerabsetzbetrag. Durch ihn wird Ihre Steuerlast direkt reduziert, nämlich um bis zu 2.000 Euro (2019 bis 2021: 1.500 Euro) pro Kind und Jahr. Den Familienbonus Plus erhalten Sie, so lange für das Kind Familienbeihilfe bezogen wird. Nach dem 18. Geburtstag des Kindes steht ein reduzierter Familienbonus Plus in der Höhe von 700 Euro (2022 bis 2023: 650 Euro) jährlich zu, wenn Sie für dieses Kind weiterhin Familienbeihilfe beziehen.
Geringverdienende Alleinerziehende bzw. Alleinverdienende, die keine oder eine geringe Steuer bezahlen, erhalten einen so genannten Kindermehrbetrag in Höhe von 700 Euro pro Kind und Jahr (2022 bis 2023: 550 Euro).

Ab welchem Einkommen kann der Familienbonus beantragt werden?

Die Wirkung beginnt laut Finanzministerium ab dem ersten Steuereuro. Voll ausgeschöpft werden konnte dieser z.B. im Kalenderjahr 2022 ab einem monatlichen Bruttoeinkommen von ca 1.673 Euro (bei einem Kind).

Beantragung des Familienbonus Plus

Es gibt zwei Möglichkeiten, den Familienbonus Plus zu beantragen:

  1. Dazu kann das Formular E30 ausgefüllt und bei der Arbeitgeberin/beim Arbeitgeber abgegeben werden. Der Familienbonus Plus wird dann bereits im Rahmen der Lohnverrechnung monatlich berücksichtigt.
  2. Nach Ablauf des Kalenderjahres im Rahmen der Arbeitnehmerveranlagung bzw. Einkommensteuererklärung mittels Beilage L 1k (bzw. L 1k-bF). Die Auszahlung erfolgt in diesem Fall im Rahmen der Veranlagung für das vergangene Jahr.

Als Antragsberechtigte für den Familienbonus Plus kommen in Frage:

  • Die/der Familienbeihilfenberechtigte
  • Der (Ehe-)Partner der/des Familienbeihilfenberechtigten
  • Die/der Unterhaltsverpflichtete, die/der für das Kind den gesetzlichen Unterhalt leistet und der/dem ein Unterhaltsabsetzbetrag zusteht

Steuerentlastung kann unter den Eltern aufgeteilt werden

Der Familienbonus kann sowohl von einem Elternteil bezogen, oder auf beide Elternteile aufgeteilt werden. Im Falle von getrenntlebenden Elternpaaren ist ebenfalls eine Teilung vorgesehen. Voraussetzung dafür ist natürlich, dass der Unterhalt regelmäßig und in vollem Umfang geleistet wird.

Voraussetzungen

  • für das Kind wird Familienbeihilfe bezogen
  • das Kind hat ständigen Aufenthalt in EU, EWR oder Schweiz
     (d.h. kein Familienbonus für Kinder außerhalb EU, EWR und Schweiz) 

Wie hoch ist mein persönlicher Familienbonus?

Das Bundesministeriums für Finanzen hat bereits einen erweiterten Brutto-Netto-Rechner (inklusive Familienbonus Plus) online gestellt. Hier können Sie sich ihre monatliche bzw. jährliche Entlastung vorrechnen lassen: Zum Brutto-Netto-Rechner inklusive Familienbonus Plus.

Quelle: BMF