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Sicher spielen

Europäische Parlament und Rat einigen sich auf neue Regeln für Spielzeug-Sicherheit und damit auf mehr Schutz für Kinder, insbesondere vor schädlichen Chemikalien.

Ein Mädchen mit Pferdeschwanz und einem gestreiften Shirt bläst auf ein buntes Windrad aus Plastik.
Foto: Maica/iStock

Mit der neuen Verordnung sollen die Kinder besser vor schädlichen Chemikalien, wie PFAS, endokrinen Disruptoren und Bisphenolen geschützt werden. Alle Spielzeuge werden über einen digitalen Produktpass verfügen, der hilft, dass unsicheres Spielzeug gar nicht in die EU gelangt oder von Marktispektor*innen erkannt und entfernt wird. Darüber hinaus, wird der Verbraucher*innen mehr Informationen bieten.

Die Verordnung enthält strengere Vorschriften für Online-Verkäufe und gibt den Inspektor*innen mehr Befugnisse, um gefährliches Spielzeug vom Markt zu nehmen. Dadurch wird sichergestellt, dass importiertes Spielzeug genauso sicher ist, wie in der EU hergestelltes Spielzeug.

Die neuen Anforderungen

Aufbauend auf den bestehenden Vorschriften wird die neue Spielzeugsicherheitsverordnung die Sicherheitsanforderungen aktualisieren, die Spielzeug erfüllen muss, um in der EU in Verkehr gebracht zu werden, unabhängig davon, ob es in der EU oder anderswo hergestellt wird. Genauer heißt dies:

  • Besserer Schutz vor schädlichen Chemikalien: Zusätzlich zu den bereits verbotenen Stoffen wird die neue Verordnung die Verwendung von Chemikalien verbieten, die das endokrine System (endokrine Disruptoren) oder das Atmungssystem beeinflussen, Hautallergien auslösen oder für ein bestimmtes Organ toxisch sind. Außerdem wird die Verwendung gefährlicher Bisphenole und Per- und Polyfluoralkylsubstanzen (PFAS) in Spielzeug verboten.
  • Bessere Nutzung digitaler Instrumente: Mit der neuen Verordnung müssen alle Spielzeuge einen digitalen Produktpass im Format eines Datenträgers, beispielsweise eines QR-Codes, auf dem Spielzeug haben. Verbraucher*innen oder Behörden können das Produkt, die Konformität und andere Informationen des Spielzeugs leicht einsehen. Importeure müssen an den EU-Grenzen digitale Produktpässe einreichen, auch für online verkauftes Spielzeug. Ein neues IT-System wird alle digitalen Produktpässe an den EU-Außengrenzen überprüfen und die Sendungen ermitteln, die eingehende Kontrollen beim Zoll benötigen. Die Kontrolle von Spielzeug durch nationale Inspektoren wird erleichtert, da Informationen im digitalen Produktpass leicht verfügbar sein werden. Dadurch werden die Maßnahmen gegen unsicheres Spielzeug in der EU gestrafft und sichergestellt, dass alle Spielzeughersteller gleichberechtigt und fair miteinander konkurrieren können.