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Kritik Abschaffung Umweltrecht

Umweltschutz soll nicht mehr als Ziel in der österreichischen Verfassung stehen. Das kritisieren Umwelt­orga­nisationen und Universitäts­profes­soren scharf.

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Thinkstock/Gyn

Dabei steht laut Umweltdachverband fest, dass wirtschaftliche Interessen schon bis dato sehr wohl eine Rolle bei der in Umweltverfahren vorzunehmenden Interessenabwägung spielen. „Allein die Verfahrensstatistik bei UVP-Verfahren zeigt: Lediglich 3 % der 2000-2015 eingebrachten Genehmigungsanträge wurden abgewiesen, 97 % bekamen im Sinne der Wirtschaft das ,Go‘ zur Realisierung. Die geplante Staatszielbestimmung konterkariert daher jahrzehntelange Umweltschutzarbeit und hebelt den Nachhaltigkeitsgedanken und damit das erklärte Ziels des B-VG Nachhaltigkeit aus“, sagt Franz Maier, Präsident des Umweltdachverbandes. Weitere Infos des Umweltdachverbandes.

Ähnlich reagieren das Forum Wissenschaft & Umwelt und UniversitätsprofessorInnen von 11 Universitäten bzw. Forschungseinrichtungen. Rechtzeitiges Handeln ermögliche, Vorteile in Form der österreichischen Marktführerschaft in Zukunftsindustrien zu sichern und teure Klimaanpassungsmaßnahmen zu verhindern. In Zusammenarbeit mit den ÖkonomInnen wurden in den letzten Jahren wirtschaftlich attraktive Wege für den Umbau der österreichischen Volkswirtschaft innerhalb knapper Klimabudgets aufgezeigt, aber die Bedingungen dafür bislang von der Politik nur unzureichend geschaffen (z.B. fehlende öko-soziale Steuerreform für Klimaschutz und Beschäftigung). Zum offenen Brief der UniversitätsprofessorInnen und zur Nachlese einer Veranstaltung von Umwelt Management Austria mit einer Konkretisierung einer ökologischen Steuerreform.