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Klimaklage in Österreich

Zwölf Kinder und Jugendliche klagen beim Verfassungsgerichtshof gegen das unzureichende Klimaschutzgesetz

Anwältin Michaela Krömer und sechs der insgesamt 12 der jugendlichen Klimakläger*Innen.
Foto: Julian Kragler / JW/OTS/FFF

Weil die Bundesregierung durch fehlende Klimaschutzmaßnahmen ihre Zukunft gefährdet, ziehen zwölf Kinder und Jugendliche mit einer Klimaklage vor den österreichischen Verfassungsgerichtshof. Es ist eine beispiellose Klimaklage, die weitreichende Folgen haben könnte. 

Die fünf- bis sechzehnjährigen Kläger*innen berufen sich auf ihre Kinderrechte. Diese werden in Österreich durch die Verfassung geschützt. Das nahezu unwirksame Klimaschutzgesetz von 2011 verletzt diese Kinderrechte. Es führt aufgrund gravierender Mängel nicht zum Rückgang der Treibhausgasemissionen und ist nicht in der Lage, die Kinder vor den lebensbedrohlichen Folgen der Klimakrise zu schützen. Damit ist das Klimaschutzgesetz verfassungswidrig, argumentieren die Kinder.

Anwältin Michaela Krömer vertritt die Kinder vor dem Verfassungsgerichtshof. Fridays For Future und der Verein CLAW - Initiative für Klimarecht organisieren und unterstützen die Klage.

“Wir Kinder und Jugendliche möchten nicht länger dabei zusehen, wie die Politik unsere Zukunft verbaut. Wir ziehen vor Gericht, denn so wie unsere Eltern haben auch wir Kinder das Recht auf eine Welt, in der wir sicher und glücklich leben können. Die Kinderrechte und die Verfassung sind auf unserer Seite”, sagt die 14-jährige Klägerin Smilla.

“Seit Jahren fordert Fridays For Future die Nachschärfung des Klimaschutzgesetzes und die Einhaltung des Pariser Klimaabkommens. Weil das Klimaschutzgesetz aber bis heute unwirksam bleibt, ziehen zwölf Kinder nun vor Gericht und Fridays For Future unterstützt sie dabei”, erklärt FFF-Aktivist Michael Spiekermann.

Anwältin Michaela Krömer erklärt: “In Österreich haben Kinder eigene, ganz spezielle Verfassungsrechte. Diese Rechte legen unmissverständlich fest, dass das Wohl der Kinder auch im Sinne der Generationengerechtigkeit geschützt werden muss. Kinder haben somit ein Recht auf aktiven Schutz vor den Folgen der Klimakrise. Ein Klimaschutzgesetz, das keine Reduktionsziele und Verbindlichkeiten kennt, verletzt diese Verfassungsrechte. Der gegenwärtige Schein-Klimaschutz macht die Klimakrise zur Kinderkrise.”

Auch in anderen Ländern zogen Kinder bereits für den Klimaschutz vor Gericht: Beispiele sind Deutschland und Portugal. Diese Klagen erlangten große internationale Aufmerksamkeit. Nun ist Österreich an der Reihe. Die starke Verankerung der Kinderrechte in der Verfassung erhöht die Erfolgsaussichten der Klage.