Ja zur Renaturierung
EU-Staaten müssen bis 2030 mindestens 30, bis 2040 dann 60 und bis 2050 ganze 90 Prozent der Lebensräume in schlechtem Zustand wiederherstellen.
Über 80 Prozent der Lebensräume in der EU sind in schlechtem Zustand - nach dem neuen Renaturierungsgesetz sollen bis 2030 mindestens 20 % der Land- und Meeresflächen der EU und bis 2050 alle sanierungsbedürftigen Ökosysteme wiederhergestellt werden.
Das EU-Renaturierungsgesetz, auf das sich Parlament und Rat geeinigt haben, sorgt für die Wiederherstellung geschädigter Ökosysteme in allen Mitgliedstaaten. Es trägt zur Verwirklichung der Klima- und Artenschutzziele der EU bei und sorgt für mehr Ernährungssicherheit.
Die Lebensräume, für die die neuen Vorschriften gelten umfassen Wälder, Grünland und Feuchtgebiete, Flüsse, Seen und Korallenriffe. Bis 2030 haben die EU-Staaten den Schwerpunkt auf Natura-2000-Gebiete zu legen. Sobald ein Gebiet wieder in gutem Zustand ist, müssen die Mitgliedstaaten sicherstellen, dass es zu keiner wesentlichen Verschlechterung kommt. Sie müssen außerdem nationale Sanierungspläne erstellen, in denen sie angeben, wie sie diese Ziele erreichen wollen.
Landwirtschaftliche Ökosysteme
Um für mehr Artenvielfalt in landwirtschaftlichen Ökosystemen zu sorgen, müssen die EU-Staaten bei zwei der folgenden drei Indikatoren Fortschritte erzielen: beim Index der Wiesenschmetterlinge, beim Anteil der landwirtschaftlichen Flächen mit Landschaftselementen mit großer biologischer Vielfalt und beim Bestand an organischem Kohlenstoff in mineralischen Ackerböden. Außerdem müssen sie auf einen höheren Feldvogelindex hinwirken, da sich am Vogelbestand gut ablesen lässt, wie es insgesamt um die Artenvielfalt bestellt ist.
Die Renaturierung entwässerter Torfgebiete ist eine der kostenwirksamsten Möglichkeiten, die Emissionen im Agrarbereich zu verringern. Von den bis 2023 30 Prozent wiederhergestellten Torfgebieren muss mindestens ein Viertel wiedervernässt werden, 2050 sollte mindestens ein Drittel wiedervernässt sein, obgleich die Wiedervernässung für Landwirte und private Grundbesitzer freiwillig bleibt.
Im Gesetz ist allerdings eine Notbremse vorgesehen: Die Zielvorgaben können für landwirtschaftliche Ökosysteme unter außergewöhnlichen Umständen ausgesetzt werden , wenn dadurch die Fläche stark verringert würde, die nötig ist, um genug Lebensmittel für die Verbraucherinnen und Verbraucher in der EU zu erzeugen.
Andere Ökosysteme
Gefordert wird auch ein Aufwärtstrend bei mehreren Indikatoren für Waldökosysteme und die Pflanzung von drei Milliarden zusätzlichen Bäumen. Die Mitgliedstaaten müssen außerdem mindestens 25 000 Flusskilometer so renaturieren, dass die Flüsse an diesen Stellen wieder frei fließen, und dafür sorgen, dass die Gesamtfläche der städtischen Grünflächen und der städtischen Baumüberschirmung nicht schrumpft.
Berichterstatter César Luena (S&D, Spanien) erklärte nach der Abstimmung: „Heute ist ein wichtiger Tag für Europa, denn wir gehen vom Schutz und der Erhaltung der Natur zu ihrer Wiederherstellung über. Das neue Gesetz trägt auch dazu bei, dass wir viele unserer internationalen Umweltverpflichtungen erfüllen können. Die Verordnung sorgt dafür, dass geschädigte Ökosysteme wiedergeherstellt werden, sie trägt aber auch den Belangen der Landwirtschaft Rechnung, indem den Mitgliedstaaten Flexibilität eingeräumt wird. Ich danke der Wissenschaft für ihre Erkenntnisse und dafür, dass sie gegen die Leugnung des Klimawandels ankämpft. Der Jugend danke ich dafür, dass sie uns daran erinnert, dass es weder einen Planeten B noch einen Plan B gibt.“
Nächste Schritte
Die mit den Mitgliedstaaten erzielte Vereinbarung wurde mit 329 zu 275 Stimmen bei 24 Enthaltungen angenommen. Sie muss nun auch vom Rat angenommen werden, bevor sie im Amtsblatt der EU veröffentlicht wird und 20 Tage darauf in Kraft tritt.
Hintergrundinformationen
Über 80 % der europäischen Lebensräume sind in schlechtem Zustand. Die Kommission schlug am 22. Juni 2022 eine Verordnung über die Wiederherstellung der Natur vor, um zur langfristigen Wiederherstellung geschädigter Land- und Meeresgebiete der EU beizutragen, die Klima- und Artenschutzziele der EU zu erreichen und die internationalen Verpflichtungen der EU einzuhalten, insbesondere den globalen Biodiversitätsrahmen von Kunming-Montreal der Vereinten Nationen. Nach Berechnungen der Kommission bringen die neuen Vorschriften erhebliche wirtschaftliche Vorteile mit sich, da jeder investierte Euro einen Nutzen von mindestens acht Euro ergibt.
Mit diesen Vorschriften wird den Erwartungen der Bevölkerung in Bezug auf den Schutz und die Wiederherstellung der Artenvielfalt, der Landschaft und der Meere entsprochen, die in den Vorschlägen 2(1), 2(3), 2(4) und 2(5) der Schlussfolgerungen der Konferenz zur Zukunft Europas zum Ausdruck kommen.