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EU Plastikstrategie neu

Das EU-Parlament hat für eine starke Plastikrichtlinie gestimmt. So sollen unter anderem Einweg-Plastikgeschirr und -besteck verboten werden. Allerdings: Dünne Plastiksackerl für Obst und Gemüse sind weiterhin erlaubt.

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Die neue Richtlinie soll den Plastikmüll an Stränden und im Meer um 70 Prozent reduzieren. Foto: Pixabay_commons Pixabay

Am 24. Oktober 2018 hat das Europäische Parlament über die Richtlinie „zur Verringerung der Auswirkungen bestimmter Kunststoffprodukte auf die Umwelt“ abgestimmt und mit einer großen Mehrheit eine wegweisende Entscheidung getroffen. Demnach sollen jene zehn Wegwerfprodukte, die am häufigsten an Europas Stränden gefunden werden und über 70 Prozent der Abfälle im Meer ausmachen, ab 2021 verboten werden. Darunter fallen Fastfoodbehälter, Plastik-Besteck, Strohhalme, Rührstäbchen, Wattestäbchen oder Haltestäbchen für Luftballone. Weiters sollen die Produzenten problematischer Produkte wie Zigarettenfilter oder Plastikgetränkebehälter für die Kosten verantwortlich gemacht werden, die durch ihre kurzlebigen Produkte anfallen - wie Abfallentsorgungskosten sowie Säuberung der Umwelt.

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Seevögel verheddern sich in weggeworfenen Fischernetzen. Foto: Pixabay_Commons Möwe und altes Fischernetz auf Felsen.

Plastikflaschen sollen in der gesamten EU separat gesammelt werden. Zudem sollen bis 2025 mindestens 90 Prozent der Einwegplastikflaschen wiederverwertet werden.

Der endgültige Beschluss der Richtline benötigt aber noch weitere Verhandlungen der nationalen Regierungen. Wenn dann eine gemeinsame Position erreicht ist, folgt der Trilog zwischen dem Europäischen Rat, dem Europäischen Parlament und der Europäischen Kommission. Dieser könnten bereits Anfang November beginnen.

Besorgniserregend sei allerdings weiterhin die Definition von „Einweg-Plastikartikeln“, kritisiert GLOBAL 2000. Denn mit der derzeitigen Definition könne nicht ausgeschlossen werden, dass Plastik-Hersteller Reduktionsziele und Verbote einfach ignorieren, indem sie Einwegprodukte als "wiederverwendbar" deklarieren. Hier müssen noch klare Richtlinen erlassen werden, die Hintertüren und Schlupflöcher unmöglich machen.

Auch dass kein Verbot für die leichten Plastik-Säcke für Obst und Gemüsen, auch „Knotenbeutel“ genannt, ausgesprochen wurde, ist enttäuschend. Sie sind weiterhin erlaubt, wenn sie "aus hygienischen Gründen" erforderlich sind oder um "feuchte, lose Lebensmittel zu verpacken". Besonders leichte Plastik-Materialien wie diese Säcke bilden einen großen Anteil an Müll in der Natur.

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