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Wohnungsanzeigen: Heizkostenfallen entlarven

In Wohnungsanzeigen muss der Heizwärmebedarf angeführt sein. An der Engergiekennzahl kann man die Höhe der Heizkosten abschätzen.

Wie für Autos den Typenschein gibt es für Gebäude den Energieausweis. Der Ausweis enthält unter anderem den Heizwärmebedarf, der in Wohnungsanzeigen seit einigen Jahren angeführt werden muss. „Der Heizwärmebedarf ist bei der Wohnungssuche unbedingt zu beachten. Denn eine scheinbar günstige Wohnung kann sehr teuer kommen, wenn die Heizkosten hoch sind“, warnt DIin Ingrid Tributsch, Energieexpertin von "die umweltberatung".

Der Heizwärmebedarf - HWBBGF

In Miet- und Verkaufsanzeigen von Immobilien muss als Energiekennzahl der Heizwärmebedarf (HWBBGF) angegeben werden. „Damit können Sie die laufenden Heizkosten abschätzen. Je niedriger der Wert des Heizwärmebedarfs ist, umso besser ist die thermische Qualität der Gebäudehülle und umso weniger Energie wird zum Beheizen benötigt“, erklärt Ingrid Tributsch.

Heizkosten berechnen leicht gemacht

So geht’s:

Die Wohnnutzfläche mit 1,25 multiplizieren, um die Bruttogeschoßfläche (Wohnfläche inkl. Außenmauern) zu erhalten.
Diese Zahl mit dem angegebenen HWBBGF-Wert multipliziert ergibt den Heizwärmebedarf in Kilowattstunden pro Jahr (kWh/a).
Den Heizwärmebedarf mit den Heizkosten des zukünftigen Heizsystems multiplizieren (derzeit ca. 0,2 €/kWh für Strom, ca. 0,08 €/kWh für Gas, bei Fernwärme beim jeweiligen Betreiber nachfragen)
Das Ergebnis sind die geschätzten jährlichen Heizkosten.
 

Rechenbeispiel zur Berechnung des Heizwärmebedarfs

Wohnung A: 140 m² Wohnfläche, HWB 30

Wohnung B: 140 m² Wohnfläche, HWB 150

Bruttogeschoßfläche berechnen: 140 m² × 1,25 = 175 m²

Wohnung A:   HWBBGF = 30 kWh/m²a × 175 m²

= 5.250 kWh/a Heizwärmebedarf pro Jahr

= 420 € Heizkosten pro Jahr mit Gastherme (ohne Warmwasser)

= 1050 € Heizkosten pro Jahr mit Elektroheizung (ohne Warmwasser)
 

Wohnung B:   HWBBGF = 150 kWh/m²a × 175 m²

= 26.250 kWh/a Heizwärmebedarf pro Jahr

= 2.100 € Heizkosten pro Jahr mit Gastherme (ohne Warmwasser)

= 5.250 € Heizkosten pro Jahr mit Elektroheizung (ohne Warmwasser)
 

Fazit: Wohnung B (HWBBGF 150) hat einen ca. 5-mal höheren errechneten Heizwärmebedarf und verursacht ca. 5-mal so hohe Energiekosten wie Wohnung A (HWBBGF 30)! Mit Strom zu heizen kostet ca. 2,5-mal so viel wie mit Gas! Es lohnt sich also, bei Wohnungsinseraten auf den HWBBGF und das Heizsystem zu achten.

Achtung: Energiekosten in der Praxis noch höher!

Dieser rechnerische Heizwärmebedarf berücksichtigt nicht den tatsächlichen Zustand des Gebäudes oder der Heizung. Zum Beispiel können die Fenster schlecht eingebaut und undicht sein oder die Heizung ist nicht gewartet und hat einen schlechteren Wirkungsgrad. Außerdem wird die Energiekennzahl für Wohnungen mit einer Raumtemperatur von 20° C berechnet, das heißt, bei üblicherweise höheren Raumtemperaturen ist mit deutlich höheren Heizkosten zu rechnen! Häufig wird der HWBBGF-Wert  für ein ganzes Gebäude berechnet, was bedeutet, dass oberste, unterste und Eckwohnungen einen viel höheren Energiebedarf aufweisen können als „Sandwich-Wohnungen“ zwischendrin.

Der Energieausweis für Wohngebäude in Wien

Kostenloser Download des Infoblattes Energieausweis für Wohngebäude in Wien und viele weitere Informationen auf www.umweltberatung.at. Persönliche Beratung bei "die umweltberatung", Tel. 01 803 32 32.