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Wirtschaftswachstum als Staatsziel?

Es war keine gute Nachricht: Die Regierung hatte angekündigt, Wirtschaftswachstum als Staatsziel in die Verfassung aufzunehmen. Nun wird vorerst Entwarnung gegegeben und das Vorhaben abgesagt.

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Parlament Wien. Foto: Parlamentsdirektion/Peter Korrak Parlament Wien. Parlamentsdirektion/Peter Korrak

Das Vorhaben der Regierung, Wirtschaftswachstum als Staatsziel in die Verfassung aufzunehmen, ist vorerst gestorben, wie am Donnertagabend bekanntgegeben wurde. Der Absage vorangegangen waren Proteste und kritische Stellungnahmen von NGOs und zivilgesellschaftlichen Gruppen sowie aus der Wissenschaft und von VerfassungsrechtlerInnen.

In einer ersten Reaktion begrüßte „System Change, not Climate Change!“ den Schritt. Die Klimabewegung hatte für kommenden Dienstag gemeinsam mit fast 30 Unterstützer-Organisationen eine Protestkundgebung beim Parlament geplant. Der Rückzieher der Regierungsparteien beweise, dass „Widerstand der Zivilgesellschaft gegen Wachstumswahn und ähnliche Vorhaben wirkt. Doch auch wenn die Gesetzesänderung in dieser Legislaturperiode nicht mehr beschlossen wird, ist sie noch nicht gänzlich vom Tisch.“

Auch Carla Weinzierl von Attac Österreich zeigt sich vorerst erleichtert. „Wachstum und das Wohl des Standorts in die Verfassung zu schreiben wäre fatal. Durch die Verschiebung des Beschlusses gewinnen wir Zeit, die Probleme und Gefahren öffentlich breit zu diskutieren.“ Eine Attac-Petition gegen die Verfassungsänderung war innerhalb kürzester Zeit von tausenden Menschen unterzeichnet worden.  „Wachstum und Standort haben in der Verfassung nichts verloren. Mensch und Umwelt sind wichtiger als Profite", sagt Weinzierl.

Der WWF äußerte sich vorsichtig positiv. „Diese Änderung des Verfassungsgesetzes wäre ein eisenharter Faustschlag gegen Umweltschutz und Umweltrecht gewesen. Mit der Verschiebung in die nächste Legislaturperiode ist dieses Thema zumindest vorläufig vom Tisch“, so Jurrien Westerhof, politischer Leiter beim WWF Österreich. Die NGO werde die künftige Positionierung der Parteien zu diesem Thema sehr genau beobachten und von der nächsten Bundesregierung eine Stärkung des Umweltrechts einfordern.

"Eine breite demokratische Diskussion und Begutachtung vor Verfassungsänderungen ist unbedingt notwendig, ganz besonders wenn es um Kernstücke der Verfassung wie eben übergeordnete Staatsziele geht." kommentiert Leonore Gewessler, Geschäftsführerin von GLOBAL 2000, die neue Situation, "Anlassgesetzgebung im Verfassungsrang darf bei so sensiblen Themen auch in Zukunft keinen Platz haben."

Das Thema soll in der nächsten Gesetzgebungsperiode nach der Wahl breiter diskutiert werden, hieß es aus der SPÖ.

Ursprünglich wollten die Regierungsparteien am kommenden Montag im Verfassungsausschuss das Verfassungsgesetz zu den Staatszielen ändern. Anlass dafür war ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts, das aus Umwelt- und Klimaschutzgründen den Bau der dritten Piste am Flughafen Wien untersagt hatte. In dem bisher auf Ökologie ausgerichteten Verfassungsgesetz sollte das Wirtschaftswachstum als gleichwertiges Staatsziel definiert werden. Vor allem die Landeshauptleute machten in der Causa Druck.

Quelle: www.eu-umweltbuero.at