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Liberté, Egalité, MHD

Genussgrübeleien von Jürgen Schmücking

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Foto: Istockphoto Foto: Istockphoto

Nichts fürchtet die Lebensmittelindustrie mehr als Skandale mit Lebensmittelvergiftungen. Betrugsfälle wie der mit Pferde- oder anderem Fleisch sind schnell vergessen. Mediales Strohfeuer, große Empörung. Ein paar Wochen, höchstens, dann ist alles beim Alten. Wenn allerdings Menschen zu Schaden kommen, sieht die Sache ganz anders aus. Das kann sich das sogar auf den Aktienkurs auswirken, und das darf natürlich nicht sein. Also gehen die Damen und Herren Konzernstrategen lieber auf Nummer sicher und schreiben uns teilweise absurd kurze Verbrauchsfristen vor. Zum Einen aufgrund ihrer Paranoia, die uns als Lebensmittelsicherheit verkauft wird, zum Anderen aufgrund des Profitdenkens. Weil es für die Bilanz nämlich völlig einerlei ist, ob die Lebensmittel konsumiert oder weggeschmissen werden.

Die Instrumente dafür heissen „Verbrauchsdatum“ und „Mindeshaltbarkeitsdatum“. Das System funktioniert. Laut Umfragen missverstehen bis zu 80 Prozent der Konsumenten die Funktion der beiden Informationen. Das größte Problem dabei ist, wenn Konsumenten das Mindesthaltbarkeitsdatum behandeln, als wäre es ein Verbrauchsdatum. Die Folgen sind fatal: Millionen von Tonnen genießbarer Lebensmittel wandern in den Müll.

Dabei haben die beiden Datumsangaben völlig unterschiedliche Zielsetzungen. Das Verbrauchsdatum ist für Lebensmittel gedacht, die in „mikrobiologischer Hinsicht sehr leicht verderblich sind und nach kurzer Zeit eine unmittelbare Gefahr für die menschliche Gesundheit darstellen könnten“. So der Wortlaut in der entsprechenden EU-Richtlinie. Im Konjunktiv. Die Richtlinie legt dabei nicht fest, wie lange ein Produkt haltbar sein muss, ja nicht einmal welche Produkte genau unter diese Kategorie fallen. Während das Verbrauchsdatum auf Nahrungsmittelsicherheit abzielt, ist das Mindesthaltbarkeitsdatum (MHD) eine Art Qualitätsgarantie, reserviert für weniger kritische Lebensmittel und soll dem Konsumenten zeigen, wann das Produkt „am besten“ ist. Die englische Bezeichnung „best before“ wäre eine wirklich brauchbare Alternative, weil sie klar und unmissverständlich ausdrückt, worum es geht. Um es ganz klar zu sagen: Das Verbrauchsdatum ist sinnvoll und verpflichtend bei Lebensmitteln wie Fisch, Fleisch und einige Produkte, in denen rohe Eier verwendet werden. Wenn derartige Produkte das angegebene Verbrauchsdatum überschritten haben, ist wirklich Vorsicht geboten. Ganz anders sieht die Sache beim Mindesthaltbarkeitsdaum aus. Dieses zeigt uns – etwa beim Brot – nicht an, ab wann es gesundheitsschädlich ist, sondern ab wann die Kruste nicht mehr so knusprig ist. Oder, wie die Süddeutsche einmal geschrieben hat, „nicht, wann uns der Pudding krank macht, sondern wenn das Sahnehäubchen seine Form verliert“.

Oder das immer wieder zitierte Beispiel Salz. Steinsalz schlummert seit ungefähr 200 Millionen Jahren unter der Erde. Sie können davon ausgehen, dass es auch noch weitere 200 Millionen Jahre hält und seinen Geschmack nicht wirklich verändert. Eigentlich kein Grund, sich über seine Haltbarkeit Gedanken zu machen. Natürliches Salz ist daher von der MHD-Pflicht explizit ausgenommen. Wenn es trotzdem angegeben ist, könnte Jod der Grund sein. Jodierte Salze bekommen ein Mindesthaltbarkeitsdatum, weil das Jod zwar nicht schlecht wird, sich mit der Zeit aber abbaut. Dann passt das allerdings nicht mehr mit der angegebenen Jodmenge auf der Zutatenliste zusammen. Geht auch nicht, daher das MHD. Der Tipp daher: Greifen Sie nach Möglichkeit zu naturbelassenen Salzen, die sind haltbarkeitsmäßig über jeden Zweifel erhaben.

Egal, welche Lösungen sich Experten und Volksvertreter überlegen. Essen ist ein politischer Akt. Das Wegwerfen von Essen allerdings genauso. Es ist unsere Verantwortung. Es liegt in unserer Hand.