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Daten und Tarife

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Allgemeine Geschäftsbedingungen für Inserenten

I. Beauftragung: 

a) Für einen Auftrag sind unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen bindend, es gilt die jeweilige letzte Anzeigen-Preisliste und die LEBENSART-Auftragsbestätigung, auch im Falle digitaler Datenübertragung und für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, selbst wenn sie noch nicht zustande gekommen sind.

b) LEBENSART behält sich vor, Inserate abzulehnen, deren Inhalt dem Ziel der Förderung eines ökologisch, ökonomisch und sozial nachhaltigen Lebensstils widersprechen. In Zweifelsfällen unterliegen die Insertionen der Genehmigungspflicht durch LEBENSART, die sogar Anzeigen ohne Angabe von Gründen ablehnen kann, wobei ein Schadenersatzanspruch ausgeschlossen ist. Darüber hinaus werden alle Anzeigen, die berechtigtes Ärgernis erregen oder die Grundsätze des Anstandes oder der guten Sitten verletzen, nicht akzeptiert. Ansonsten ist der Auftraggeber für Inhalt, Darstellung und rechtliche Zulässigkeit der Anzeige selbst verantwortlich. LEBENSART ist also nicht verpflichtet, Inserate dahingehend zu überprüfen. Bei Gewinnspielen, Tip-on-Cards, Beilagen o.ä. hält der Auftraggeber LEBENSART von vornherein klag- und schadlos. 

c) Die Anzeigen gelten als für den Zeitraum beauftragt, der in der Auftragsbestätigung vermerkt ist, bei Unklarheit für die nächste Ausgabe. Für das Erscheinen von Anzeigen in bestimmten Ausgaben wird keine Gewähr übernommen. 

d) Die in der Anzeigen-Preisliste genannten Nachlässe werden innerhalb eines Kalenderjahres erscheinenden Anzeigen gewährt. 

e) Bei fehlerhaftem, unvollständigem oder unleserlichem Abdruck der Anzeige hat der Auftraggeber Anspruch auf Zahlungsminderung oder eine Ersatzanzeige; weiter gehende Haftungen des Verlages sind ausgeschlossen. 

f) Im Falle von Betriebsstörungen oder bei Ereignissen durch Höhere Gewalt besteht Anspruch auf volle Bezahlung der veröffentlichten Anzeigen, wenn die Aufträge mit 80% der zugesicherten Druckauflage erfüllt sind. Bei geringerer Erfüllung des Auftrages ist nach dem Tausenderpreis entsprechend der Auflage zu verfahren und zu verrechnen. 

g) Inserate, die auf Grund ihrer grafischen Gestaltung dem redaktionellen Teil zu ähnlich sind, werden von LEBENSART durch übliche Vermerke (Anzeige bzw. Entgeltliche Einschaltung o.ä.) als Anzeigen gekennzeichnet, wie das Gesetz es vorschreibt. 

h) Vereinbarungen, die zusätzlich zu den Geschäftsbedingungen getroffen werden, sind nur bei schriftlicher Bestätigung durch LEBENSART gültig. 

i) Hinweise auf eigene Geschäfts-, Liefer- und Zahlungsbedingungen des Auftraggebers sind rechtlich unwirksam, selbst dann, wenn im Einzelfall von LEBENSART nicht ausdrücklich darauf Bezug genommen oder dem widersprochen wird.

 

II. Druckunterlagen

a) Der Auftraggeber hat für die rechtzeitige Anlieferung der Druckunterlagen samt farbverbindlichem Proof zu sorgen. Bei verspäteter Anlieferung ist der Verlag berechtigt, ein ihm vorliegendes Sujet oder die Anzeige im nächsten Heft zu schalten.

b) Satz-, Repro- und Lithokosten sind nicht im Tarif enthalten und werden gesondert in Rechnung gestellt, ebenso Kosten für Änderung der LEBENSART vorliegenden Sujets. Dasselbe gilt für Probeabzüge, die nur auf Wunsch des Auftraggebers hergestellt werden; bei nicht zeitgerechter Rücksendung gilt der Druck als genehmigt. 

c) Druckunterlagen werden grundsätzlich nur drei Monate lang nach Erscheinen aufbewahrt. 

d) Erweisen sich die Druckunterlagen während des Druckes als mangelhaft, so liegt dies in der Haftung des Auftraggebers. Es besteht kein Anspruch auf Ersatzeinschaltung. LEBENSART haftet nicht für Übermittlungsfehler von elektronischen Daten. 

e) Reklamationen sind LEBENSART binnen 14 Tagen nach Erscheinen schriftlich zuzustellen. 

f) LEBENSART fertigt auf Wunsch Anzeigen an und verrechnet gesondert Kosten für Layout, Text, Grafik und Fotografie nach vorhergehendem Kostenvoranschlag, mindestens jedoch werden 1% des gültigen Tarifes einer 1/1 4c-Anzeige in Rechnung gestellt. Das Copyright dafür liegt bei LEBENSART.

III. Storno

a) Bei Stornierung von Aufträgen wird eine Storno-Gebühr von 15% des Inseratenwertes in Rechnung gestellt, ein Storno kann generell nur bis zum Zeitpunkt des Anzeigenschlusses erfolgen. 

IV. Platzierung

a) Platzierungswünsche werden nur dann zugesichert, wenn der im Tarif vermerkte Betrag dafür entrichtet wird. Allerdings sind Verschiebungen von Seiten LEBENSART in Ausnahmefällen  möglich, wobei dann die Verrechnung entfällt. Ansonsten bemüht sich LEBENSART unverbindlich um Erfüllung, Konkurrenzausschluss kann nur bei 1/1-seitigen Anzeigen für die gegenüberliegende Seite vereinbart werden.

V. Verrechnung

a) Reklamationen werden nur innerhalb von 14 Tagen nach dem Erscheinen anerkannt; Gewährte Rabatte werden bei Nichterreichen der ursprünglich geplanten Menge nachbelastet (inkl. 12% p.a. Verzugszinsen). 

b) Der Auftraggeber erhält nach Erscheinen des Heftes zusammen mit der Rechnung ein Belegexemplar

VI. Zahlung

a) Zahlungskonditionen: 10 Tage nach Rechnungslegung ohne Abzug. 

b) Bei Zahlungsverzug bzw. Stundung werden 12% Verzugszinsen p. a. sowie Einziehungskosten verrechnet.

c) LEBENSART steht es zu, während der Laufzeit eines Auftrages das weitere Erscheinen von Anzeigen von der Vorauszahlung eines Betrages und der Begleichung offener Rechnungen abhängig zu machen. 

d) LEBENSART lehnt Wechsel generell ab, Erfüllungsort und Gerichtsstand ist St. Pölten.

 

Irrtum bzw. Satz- und Druckfehler vorbehalten, dies gilt insbesondere auch für den jeweils gültigen Tarif

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