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Saatgutverordnung - wie geht es weiter?

Nachdem die EU-Saatgut-Verordnung mit einer überwältigenden Mehrheit abgelehnt wurde, zieht die EU-Kommission ihren Vorschlag formell zurück.
 

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Saatgutreinigung. Arche Noah

Das EU-Saatgutrecht beschränkte über Jahrzehnte die Vielfalt von Gemüse, Getreide und Obst in Europa. 2015 unterschrieben EU-weit  900.000 Menschen Petitionen gegen die Saatgut-Verordnung, allein in Österreich unterstützen rund 500.000 die Petition „Freiheit für die Vielfalt“.  Dank der vielen UnterstützerInnen dürfen alte und seltene Sorten von Kulturpflanzen - wie die Bohne Kaiser Friedrich, den Erdapfel Linzer Rose oder den Kärntner Krachsalat Eisenkappel – jetzt wieder aufatmen.

"Vielfaltspflanzen müssen einen gleichberechtigten Zugang zum Markt bekommen – auf Augenhöhe mit modernen Hochzuchtsorten. Das bedeutet: Saatgut von Sortenraritäten darf nicht auf Nischen, kleine Sackerln, kleine Mengen oder kleine Anbieter beschränkt werden. Die behördliche Zulassung von Sorten, die de facto nur Hochzuchtsorten und großen Firmen offen steht, muss freiwillig werden“, fordert Iga Niznik von der ARCHE NOAH.
Auch aus ökologischer Sicht sind die Vielfaltssorten unverzichtbar. Sie passen sich wesentlich leichter den neuen klimatischen Gegebenheiten an, sorgen für bessere Bodenfurchtbarkeit und sie sind standhafter gegenüber Krankheiten und Schädlingen.

So geht es weiter mit dem EU-Saatgutrecht

Die neue EU-Bio-Verordnung, die 2021 in Kraft treten wird, bringt  wichtige Öffnungen für die Saatgut-Vielfalt mit sich. Sie wird die Vermarktung von Saatgut, das für die biologische Landwirtschaft tatsächlich geeignet ist, einfacher. Derzeit kommt die überwiegende Mehrheit des Saatguts, das in der Bio-Landwirtschaft in der EU verwendet wird, aus konventioneller Züchtung. Konventionelles Saatgut ist jedoch in der Regel für den biologischen Anbau, in dem auf agrochemische Inputs verzichtet wird, ungeeignet. Die neue Verordnung wird die Vermarktung von Saatgut mit einem hohen Grad an phänotypischer und genetischer Homogenität, das für die biologische Landwirtschaft tatsächlich geeignet ist, massiv erleichtern.

Die neuen Regeln treten am 1. Jänner 2021 in Kraft.